Das Gericht hat den Anspruch, den Sachverhalt zuverlässig festzustellen und die Versicherten rechtsgleich zu behandeln. Das Referat behandelt die Frage, wie ein Gutachten ausgestaltet sein muss, um dem Gericht beides zu ermöglichen. Weitere Themen sind der Umgang mit mangelhaften Gutachten sowie die Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen.
PD Dr. med. Christoph Müller-Pfeiffer
Geschäftsführer Salomo AG; Leitender Arzt Universitätsspital Zürich; Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH Swiss Insurance Medicine (SIM) zertifizierter Gutachter
Referat zum Thema «Objektive Konsistenzprüfung von Gutachten».
Die Beweiskraft eines versicherungsmedizinischen Gutachtens richtet sich nach den Kriterien der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit. Während die Nachvollziehbarkeit von Administration und Rechtsanwendern angemessen beurteilt werden können, ist die Bewertung der Vollständigkeit und Schlüssigkeit nur eingeschränkt möglich. Mit der Salomo Konsistenzprüfung wurde ein objektiver Ansatz entwickelt, der die in einem psychiatrischen Gutachten wiedergegebenen Angaben und Beurteilungen systematisch und mittels operationalisierter Kriterien auf deren Konsistenz prüft. Diese soll dazu beitragen, dass versicherungspsychiatrische Beurteilungen verlässlicher werden als dies in der derzeitigen Begutachtungspraxis häufig der Fall ist.
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin und angehende MAS in Versicherungsmedizin
Die 7. IV-Revision (Weiterentwicklung IV) hat bereits auf Gesetzesebene erhebliche, konkrete Neuerungen mit sich gebracht, die sich auf den operativen Vollzug auswirken, dies sowohl bei Auftraggebern als auch bei Gutachterinnen und Gutachtern. Erfahrungen und Pitfalls aus Sicht des Auftraggebers sind Gegenstand des Referates, wie auch ein Blick in die nähere Zukunft.